03-08-2013, 18:16
Im Passgesetz gibt es eine Liste, weswegen ein Reisepass versagt werden kann.
Wenn die Straftat wegen der die Hausdurchsuchung stattfand in dieser Liste zu finden ist, würde ich zunächst mal einen Anwalt in D beauftragen eine Akteneinsicht durchzuführen, ob noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Wenn nicht, bzw. falls es wegen der Straftat oder deren Konsequenzen keine Passversagung gibt, bzw. die Tat bereits verjährt ist, würde ich ganz cool zur deutschen Botschaft gehen und eine neuen Pass beantragen.
Wenn die Straftat wegen der die Hausdurchsuchung stattfand in dieser Liste zu finden ist, würde ich zunächst mal einen Anwalt in D beauftragen eine Akteneinsicht durchzuführen, ob noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.
Wenn nicht, bzw. falls es wegen der Straftat oder deren Konsequenzen keine Passversagung gibt, bzw. die Tat bereits verjährt ist, würde ich ganz cool zur deutschen Botschaft gehen und eine neuen Pass beantragen.