03-08-2013, 18:30
Dann kaeme nur Punkt 2 des Passgesetzes in Frage:
2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit
Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses
Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
aber nur theoretisch denn ich habe nichts offizielles wie eine Vorladung etc. vorliegen ausserdem wohnte ich bereits Jahre vor der Hausdurchsuchung im Ausland und habe mich nicht erst nachher
durch Ausreise entzogen.Ausserdem wissen die wo ich wohne weil es meine Eltern auf Anfrage
bekannt gegeben haben.
2. sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit
Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses
Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;
aber nur theoretisch denn ich habe nichts offizielles wie eine Vorladung etc. vorliegen ausserdem wohnte ich bereits Jahre vor der Hausdurchsuchung im Ausland und habe mich nicht erst nachher
durch Ausreise entzogen.Ausserdem wissen die wo ich wohne weil es meine Eltern auf Anfrage
bekannt gegeben haben.