03-08-2013, 19:59
Du hast Dir schon mal in der Not einen Plan zurecht gelegt. Jetzt musst Du ihn verfeinern. Ich versuche mal, die vielen Fragen zu erfassen.
1. Wenn Ihr ein neues Auto braucht und das von der Rückerstattung zahlen könnt, ist alles diesbezüglich in Butter. So schreibst Du ja auch. Sollte es nicht klappen, kannst Du natürlich von dem Geld das Ihr nach der eröffnung der Insolvenz im Rahmen der Freibeträge habt, ein Auto kaufen. Mit dem Geld das Ihr behaltet, könnt Ihr machen was Ihr wollt. Auch sparen natürlich. Wer regelt das bei Euch mit der Insolvenz? Erst einmal muß ja das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren angestossen werden.
2. Einen 170er hast Du natürlich erst dann an der Backe, wenn die Anzeige auch tatsächlich gestellt wird. Wobei man natürlich davon ausgehen sollte. Aber Du kannst nicht wissen, wie lange die dafür brauchen. Dann wird das Verfahren eröffnet. Es kommt also in der Kürze erst einmal gar nicht zu einem Termin bis zum 01.10. Und ob eine Verurteilung tatsächlich in Anbetracht der Umstände in Betracht kommt, wage ich zu bezweifeln. Lies im FAQ (du kannst auf der Startseite auf dieses Thema springen), die Beschreibungen in Sachen §170 durch!!! Du nmmst also eventuelle Unterhaltsrückstände in die Insolvenz mit und sie gehören zur Masse. Es ist davon auszugehen, dass es so läuft, nach der derzeitgen Sicht der Dinge.
3. Dein Plan kann durchaus funktionieren! Wenn es schlecht läuft, kann die Beistandschaft es vielleicht schaffen noch einen Monat zu pfänden. Oder auch nicht. Es kommt darauf an, wie schnell die Dinge laufen werden. Während der Insolvenz herrscht Pfändungsverbot. Da ist nichts mit pfänden. Die Beiständin (was für ein bescheuertes Wort) darf sich dann an Deinen Insolvenzverwalter wenden ;-)
P.S.: Bedenke bitte, dass wenn die Rückerstattung zu spät kommt, diese vom Insolvenzverwalter kassiert wird.
1. Wenn Ihr ein neues Auto braucht und das von der Rückerstattung zahlen könnt, ist alles diesbezüglich in Butter. So schreibst Du ja auch. Sollte es nicht klappen, kannst Du natürlich von dem Geld das Ihr nach der eröffnung der Insolvenz im Rahmen der Freibeträge habt, ein Auto kaufen. Mit dem Geld das Ihr behaltet, könnt Ihr machen was Ihr wollt. Auch sparen natürlich. Wer regelt das bei Euch mit der Insolvenz? Erst einmal muß ja das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren angestossen werden.
2. Einen 170er hast Du natürlich erst dann an der Backe, wenn die Anzeige auch tatsächlich gestellt wird. Wobei man natürlich davon ausgehen sollte. Aber Du kannst nicht wissen, wie lange die dafür brauchen. Dann wird das Verfahren eröffnet. Es kommt also in der Kürze erst einmal gar nicht zu einem Termin bis zum 01.10. Und ob eine Verurteilung tatsächlich in Anbetracht der Umstände in Betracht kommt, wage ich zu bezweifeln. Lies im FAQ (du kannst auf der Startseite auf dieses Thema springen), die Beschreibungen in Sachen §170 durch!!! Du nmmst also eventuelle Unterhaltsrückstände in die Insolvenz mit und sie gehören zur Masse. Es ist davon auszugehen, dass es so läuft, nach der derzeitgen Sicht der Dinge.
3. Dein Plan kann durchaus funktionieren! Wenn es schlecht läuft, kann die Beistandschaft es vielleicht schaffen noch einen Monat zu pfänden. Oder auch nicht. Es kommt darauf an, wie schnell die Dinge laufen werden. Während der Insolvenz herrscht Pfändungsverbot. Da ist nichts mit pfänden. Die Beiständin (was für ein bescheuertes Wort) darf sich dann an Deinen Insolvenzverwalter wenden ;-)
P.S.: Bedenke bitte, dass wenn die Rückerstattung zu spät kommt, diese vom Insolvenzverwalter kassiert wird.