03-08-2013, 20:26
Was den Anwalt betrifft, sehe ich es so wie @p. Deiner Exfrau würde ich noch einen Strafantrag wegen Betruges anhängen. Und das zu viel gepfändete Geld natürlich wieder auf ihre Kosten einklagen.
Eingang Vollstreckungstitel beim AG
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