03-08-2013, 23:28
Hi Nappo,
erstmal Danke für die Antwort.
Die Steuer-Rückerstattung kriegt die Pfändung/Insolvenz nicht. Mein Mann und ich haben getrennte Konten und sind ja erst seit anderthalb Wochen verheiratet, d.h. meine Steuerrückerstattung gehört ganz allein mir.
Die Insolvenz regelt ein Anwalt, der ist auch schon bezahlt. Insgesamt läuft das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nun seit 12 Monaten (die lange Dauer war dadurch bedingt, dass mein Mann keinen Überblick über die Gläubiger mehr hatte, der Anwalt nicht der schnellste ist und wir noch warten wollten, ob aus einem Provisionsgeschäft genug Kohle rüberkommt, um die Insolvenz per außergerichtlichem Vergleich abzuwenden, das ist aber leider nicht eingetreten), und im Oktober wird nun endlich der gerichtliche Insolvenzantrag gestellt.
Das mit dem Sparen ist prinzipiell natürlich ein guter Plan, aber bis wir ein brauchbares Auto zusammengespart hätten, wäre der Job verloren und der Umgang mehrere Monate ausgesetzt. Zwar habe ich noch einen kleinen Notgroschen und einen Plan B, der ist aber nur für den alleräußersten Notfall.
Grundsätzlich werden die Gläubiger meines Mannes vermutlich eine 0 % - "Befriedigung" ihrer Forderungen erreichen, da unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen bei drei unterhaltsberechtigten Kindern absolut kein pfändbarer Betrag mehr rauskommt bei seinem aktuellen Einkommen. Das betrifft natürlich auch die UH-Schulden, die von der Insolvenz erfasst werden.
Falls die Beiständin tatsächlich noch im September auf die Schnelle eine Pfändung anstrengt (für den laufenden KU) und durchkriegt, wie sind da die Pfändungsfreigrenzen? Ich meine mal gelesen zu haben, die wären bei UH-Rückständen niedriger als für "normale" Schulden...?!
erstmal Danke für die Antwort.
Die Steuer-Rückerstattung kriegt die Pfändung/Insolvenz nicht. Mein Mann und ich haben getrennte Konten und sind ja erst seit anderthalb Wochen verheiratet, d.h. meine Steuerrückerstattung gehört ganz allein mir.
Die Insolvenz regelt ein Anwalt, der ist auch schon bezahlt. Insgesamt läuft das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren nun seit 12 Monaten (die lange Dauer war dadurch bedingt, dass mein Mann keinen Überblick über die Gläubiger mehr hatte, der Anwalt nicht der schnellste ist und wir noch warten wollten, ob aus einem Provisionsgeschäft genug Kohle rüberkommt, um die Insolvenz per außergerichtlichem Vergleich abzuwenden, das ist aber leider nicht eingetreten), und im Oktober wird nun endlich der gerichtliche Insolvenzantrag gestellt.
Das mit dem Sparen ist prinzipiell natürlich ein guter Plan, aber bis wir ein brauchbares Auto zusammengespart hätten, wäre der Job verloren und der Umgang mehrere Monate ausgesetzt. Zwar habe ich noch einen kleinen Notgroschen und einen Plan B, der ist aber nur für den alleräußersten Notfall.
Grundsätzlich werden die Gläubiger meines Mannes vermutlich eine 0 % - "Befriedigung" ihrer Forderungen erreichen, da unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen bei drei unterhaltsberechtigten Kindern absolut kein pfändbarer Betrag mehr rauskommt bei seinem aktuellen Einkommen. Das betrifft natürlich auch die UH-Schulden, die von der Insolvenz erfasst werden.
Falls die Beiständin tatsächlich noch im September auf die Schnelle eine Pfändung anstrengt (für den laufenden KU) und durchkriegt, wie sind da die Pfändungsfreigrenzen? Ich meine mal gelesen zu haben, die wären bei UH-Rückständen niedriger als für "normale" Schulden...?!