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Luxusproblem bei Kindesunterhalt
#2
So lange der ausgeurteilte Unterhalt kleiner als dein Einkommen abzüglich Freibetrag ist, muss dich die ganze Chose nicht interessieren. Das solltest du aber mittlerweile wissen.

Ein geldwerter Vorteil ist sozialrechtlich nur dann zu berücksichtigen, wenn er geeignet ist einen Bedarf zu decken. Insofern ist es plausibel, dass er auf den Anteil im Warenkorb angerechnet wird, der zur Beförderung vorgehalten wird.
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RE: Luxusproblem bei Kindesunterhalt - von iglu - 04-08-2013, 15:28

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