04-08-2013, 18:45
Hallo, der Vollständigkeit halber hier noch der letzte Stand: Die Berufung wurde von der Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Der Freispruch ist somit rechtskräftig geworden. Mit der Mutti hatte ich über die Berufung nur im Vorbeigehen kurz gesprochen: "Wir sehen uns noch einmal vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Die sind mit dem ersten Urteil des Amtsgerichtes nicht zufrieden und wollen mich richtig verknacken." Mehr habe ich der Mutti nie darüber erzählt, was auch sehr gut war. Daß das erste Urteil ein Freispruch war, habe ich der Mutti nie gesagt und da die Mutti nach Ihrer verlogenen Aussage aus dem Verhandlungsraum raus ist, hat Sie es auch sehr wahrscheinlich nie erfahren und weiß es wahrscheinlich bis jetzt noch nicht. Als Zeugin bekommt Sie das Urteil nämlich, so weit ich weiß, nicht automatisch zugeschickt. Ob Sie es es abfragen kann weiß ich nicht, aber ich würde es bezweifeln.
Sieht also gut aus: Geduld, Ruhe und Abstand von der Mutti (wenig Informationen für die Mutti) waren bis hierhin sehr wichtig. Anwalt war auch sehr wichtig. Bei Freispruch wird der übrigens von der Staatskasse bezahlt. Solltet Ihr also unschuldig sein, ist ein Anwalt eine gute Sache!!
Sieht also gut aus: Geduld, Ruhe und Abstand von der Mutti (wenig Informationen für die Mutti) waren bis hierhin sehr wichtig. Anwalt war auch sehr wichtig. Bei Freispruch wird der übrigens von der Staatskasse bezahlt. Solltet Ihr also unschuldig sein, ist ein Anwalt eine gute Sache!!