04-08-2013, 21:50
Nein, können wir nicht.
Und zwar aus genau den Gründen, die du selber angegeben hast:
Man braucht die Einkünfte beider Eltern um den Unterhalt Volljähriger zu ermitteln.
Sohnimann muss beide Eltern zur Einkommenseinkunft auffordern und diese dem jeweils anderen zur Verfügung stellen.
Aus der Summe wird der Gesamtbetrag und aus dem Verhältnis die Verteilung errechnet.
Und er muss es selbst tun.
Das darf weder das JA noch die Mutter tun.
Aber das Wichtigste:
Gibt es bereits einen Titel?
Wenn ja, musst du den erst aus der Welt schaffen, sonst gilt der womöglich weiter.
Und noch wichtiger:
Wie ist der Kontakt zu deinem Sohn?
Und zwar aus genau den Gründen, die du selber angegeben hast:
Man braucht die Einkünfte beider Eltern um den Unterhalt Volljähriger zu ermitteln.
Sohnimann muss beide Eltern zur Einkommenseinkunft auffordern und diese dem jeweils anderen zur Verfügung stellen.
Aus der Summe wird der Gesamtbetrag und aus dem Verhältnis die Verteilung errechnet.
Und er muss es selbst tun.
Das darf weder das JA noch die Mutter tun.
Aber das Wichtigste:
Gibt es bereits einen Titel?
Wenn ja, musst du den erst aus der Welt schaffen, sonst gilt der womöglich weiter.
Und noch wichtiger:
Wie ist der Kontakt zu deinem Sohn?