05-08-2013, 15:52
Wenn der Titel keine explizite Begrenzung der Laufzeit enthält, dann ist das so, ja. Wenn du die Zahlung bereits eingestellt hast, solltest du auch die Aussetzung der Vollstreckbarkeit des Titels beantragen und den Unterhalt bei Gericht hinterlegen.
Ansonsten kommt die Pfändung.
Ansonsten kommt die Pfändung.