05-08-2013, 17:19
Mein Titel war identisch mit deinem. Bei mir hat JA meinen Unterhalt nur bis exakt einen Tag vor der Volljährigkeit an meinen Sohn weitergeleitet. Dem überzahlten Betrag hat JA an mich zurück gezahlt.
Anwältin meines Sohnes hat nicht aus diesem Titel vollstrecken lassen, sondern strebt z.Zt. einen neuen Titel vor AG an.
Da der Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr tituliert ist, sollte JA-Urkunde befristet sein.
Rechtssicherheit erhältst du vom Rechtspfleger beim Amtsgericht.
Anwältin meines Sohnes hat nicht aus diesem Titel vollstrecken lassen, sondern strebt z.Zt. einen neuen Titel vor AG an.
Da der Unterhalt bis zum 18. Lebensjahr tituliert ist, sollte JA-Urkunde befristet sein.
Rechtssicherheit erhältst du vom Rechtspfleger beim Amtsgericht.