05-08-2013, 17:50
Ich gib mal meinen Senf bezüglich der Lebensversicherung dazu :
1. Welche Lebensversicherung? Hat die Ex darüber Unterlagen? Laß die Beiträge von einem anderen neuen und unbekannten Konto abbuchen, dann sieht das keiner, sofern Deine Kontoauszüge irgendwo auftauchen.
2. Sollte es doch einer bemerken, kannst Du Anderes machen. Aber vorab : Wenn einer nach der LV fragt, hast Du keine. Basta.
3. Es gibt diese Nichtverwertungsklausel. Das ist richtig. Sie kann aber nur dann beantragt werden, solange noch keine Gelder nach SGB II zur Auszahlung kommen. Also VOR dem Fall der Antragstellung. In diesem Fall kommt niemand mehr an das Geld, da es keine Möglichkeit der Auszahlung des Rückkaufswertes mehr gibt.
4. Die ARGE kann da sowieso nicht ran. Es gibt hohe Freigrenzen in Bezug auf die Alterssicherung. Hier diese recherchieren.
5. Wenn Du derzeit arbeitslos bist UND krank geschrieben, solltest Du den eventuellen BU Fall sowieso melden! Eventuell hast Du sonst wegen Fristversäumnis gegenüber der BU keinen Anspruch auf Leistung mehr. Das also prüfen. Tritt trotzdem keine BU ein, wird die Sache bei der Vers. einfach abgelegt.
6. In höchster Not kann man das Ding auch kündigen. Welche Summe ausbezahlt wurde ist nur dann nachvollziehbar, wenn Du die Unterlagen bereit stellen würdest. Der Versicherer rückt nichts raus. Er ist nur dem Versicherungsnehmer verpflichtet. Also stellst Du nichts bereit ;-)
7. Keine Auskunft geben. Wenn einer nachhakt : "Tja, das tut mir ja sooo Leid. Aber ich bin psychisch völlig von der Rolle und habe alles im Freudenhaus gelassen...." ;-)
Wenn Du Fragen zur LV oder BU hast, kannst Du mich anmailen. Übrigens kann man auch Geld verschwinden lassen, sofern tatsächlich vorhanden ;-)
1. Welche Lebensversicherung? Hat die Ex darüber Unterlagen? Laß die Beiträge von einem anderen neuen und unbekannten Konto abbuchen, dann sieht das keiner, sofern Deine Kontoauszüge irgendwo auftauchen.
2. Sollte es doch einer bemerken, kannst Du Anderes machen. Aber vorab : Wenn einer nach der LV fragt, hast Du keine. Basta.
3. Es gibt diese Nichtverwertungsklausel. Das ist richtig. Sie kann aber nur dann beantragt werden, solange noch keine Gelder nach SGB II zur Auszahlung kommen. Also VOR dem Fall der Antragstellung. In diesem Fall kommt niemand mehr an das Geld, da es keine Möglichkeit der Auszahlung des Rückkaufswertes mehr gibt.
4. Die ARGE kann da sowieso nicht ran. Es gibt hohe Freigrenzen in Bezug auf die Alterssicherung. Hier diese recherchieren.
5. Wenn Du derzeit arbeitslos bist UND krank geschrieben, solltest Du den eventuellen BU Fall sowieso melden! Eventuell hast Du sonst wegen Fristversäumnis gegenüber der BU keinen Anspruch auf Leistung mehr. Das also prüfen. Tritt trotzdem keine BU ein, wird die Sache bei der Vers. einfach abgelegt.
6. In höchster Not kann man das Ding auch kündigen. Welche Summe ausbezahlt wurde ist nur dann nachvollziehbar, wenn Du die Unterlagen bereit stellen würdest. Der Versicherer rückt nichts raus. Er ist nur dem Versicherungsnehmer verpflichtet. Also stellst Du nichts bereit ;-)
7. Keine Auskunft geben. Wenn einer nachhakt : "Tja, das tut mir ja sooo Leid. Aber ich bin psychisch völlig von der Rolle und habe alles im Freudenhaus gelassen...." ;-)
Wenn Du Fragen zur LV oder BU hast, kannst Du mich anmailen. Übrigens kann man auch Geld verschwinden lassen, sofern tatsächlich vorhanden ;-)