06-08-2013, 22:28
Na siehst du, geht doch!
Im Großen und ganzen jedenfalls.
M.M.n. wäre der Freibetrag i.H.v. 30€ für die Altersvorsorge geltend zu machen.
Ob tatsächlich ein Zwei-Personen-Haushalt zu Grunde zu legen ist, obliegt der Rechtsprechung. Zur Sicherheit solltest du von 1,5 Personen ausgehen.
So du denn KU zahlst, laufen keine Schulden auf.
Ob dich das Jobcenter in Ruhe lässt, liegt in der Hand des Jobcenters.
Das Familiengericht interessiert nur, dass Unterhalt gezahlt wird.
Im Großen und ganzen jedenfalls.
Zitat:Freibetrag ist nicht wegen nicht erwerbstatig
M.M.n. wäre der Freibetrag i.H.v. 30€ für die Altersvorsorge geltend zu machen.
Zitat:Bedarf 410.- ( Mietobergrenze fuer 2 Personen Haushalt gemaess Jobcenter )
Ob tatsächlich ein Zwei-Personen-Haushalt zu Grunde zu legen ist, obliegt der Rechtsprechung. Zur Sicherheit solltest du von 1,5 Personen ausgehen.
So du denn KU zahlst, laufen keine Schulden auf.
Ob dich das Jobcenter in Ruhe lässt, liegt in der Hand des Jobcenters.
Das Familiengericht interessiert nur, dass Unterhalt gezahlt wird.