06-08-2013, 23:33
(06-08-2013, 23:11)nowayout schrieb: Also ausgehend von 1,5 Personen waeren das 365.- Bedarf Kaltmiete.Ich halte das mit 1,5 Personen für die falsche Herangehensweise. Es gibt keine 0,5 Personen!
Die 1,5 sind aber sicher ?
Wenn das Kind "mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wiederkehrend" bei dir übernachtet, dann ist ein Zimmer pro Kopf angemessen udn vorzuhalten. Das würde ich ohne wenn und aber verteidigen. Daher ist es auch gut, VOR Antragstellung Fakten zu schaffen: Einfach in entsprechende Wohnung einziehen und dann erst Antrag stellen.
Das erste halbe Jahr muss gesetzlich so oder so die gesamte Warmmiete übernommen werden. Punkt. Aus.
Angemessene Warmmiete ist 1. Kaltmiete + 2. Betriebskosten + 3. Heizkosten. Alles andere (Strom, Kabel, Telefon, etc. ) muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Nun möchte ich dir aber leider noch einen anderen Strich durch die Rechnung machen: Wenn du krank bist und BU-Versicherung beziehst, stellt sich die Frage, deiner Erwerbsfähigkeit. Wenn du weniger wie 3 Stunden täglich nur erweerbsfähig bist, dann bekommst du nicht Hartz4 (SGBII) sondern Grundsicherung (SGBXII). Hier ist es nicht so einfach mit der Absetzung von Kindesunterhalt - du müßtest dich dann um Titeländerung kümmern, bzw. Titel auslaufen lassen, wenn du ihn sinnvollerweise auf 2 Jahre befristet hast.
Aber ehrlich: Bei den potentiellen Geldbeträgen von denen schon die Rede war, kannst du auch ganz andere Wege gehen. Das mit "arm tun" und auf H4 machen ist Ausdruck deiner gedanklichen Unklarheit und massive Hirnpanik.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #