06-08-2013, 23:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-08-2013, 23:57 von stillnowayout.)
@Sorglos
Achtung ! Wir sprechen von aufstockendem Hartz 4 nicht 100% jetzt gerade. Aufstockend deshalb wegen den ggf. 900.- BU-Rente aus privater Lebensversicherung.
Daher vorher meine Frage ob sich Vater Staat auch an den Nebenkosten ( Heizung, Wasser ) bei Aufstockern beteiligt. Oder nur bei 100% Hartzern ?
Um Titelabaenderung kuemmern ? Gerne jederzeit. Und was ist wenn der Titel lt. Familiengericht nicht geaendert wird ? Kann ich ja dann nichts dafuer.
Der Titel wurde so geschrieben das ich meine Unterhaltspflicht bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres anerkenne. Betrag maessig wurde er aber auf 31.12.2014 begrenzt.
Als Zusatz habe ich reinschreiben lassen das der Titel den Gesetzlichen Beatimmungen folgt. Herrlich nichtssagend dieser Satz
Die Wohnung wird logischerweise vor Antragstellung angemietet.
Es wird sich allerdings nur um eine 2 Raum Wohnung handeln nicht 3
3 Raum ist ausserhalb des Budgets.
Achtung ! Wir sprechen von aufstockendem Hartz 4 nicht 100% jetzt gerade. Aufstockend deshalb wegen den ggf. 900.- BU-Rente aus privater Lebensversicherung.
Daher vorher meine Frage ob sich Vater Staat auch an den Nebenkosten ( Heizung, Wasser ) bei Aufstockern beteiligt. Oder nur bei 100% Hartzern ?
Um Titelabaenderung kuemmern ? Gerne jederzeit. Und was ist wenn der Titel lt. Familiengericht nicht geaendert wird ? Kann ich ja dann nichts dafuer.
Der Titel wurde so geschrieben das ich meine Unterhaltspflicht bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres anerkenne. Betrag maessig wurde er aber auf 31.12.2014 begrenzt.
Als Zusatz habe ich reinschreiben lassen das der Titel den Gesetzlichen Beatimmungen folgt. Herrlich nichtssagend dieser Satz
Die Wohnung wird logischerweise vor Antragstellung angemietet.
Es wird sich allerdings nur um eine 2 Raum Wohnung handeln nicht 3
3 Raum ist ausserhalb des Budgets.