Es werden die angemessenen Wohnkosten übernommen:
Der Unterschied zwischen "Aufstockern" und "100%Hartzer" existiert bei der Bedarfsberechnung (Regelsätze+Kosten der Unterkunft) nur in deinem Kopf, aber nicht in der Realität.
In den unter 2. genannten Betriebskosten ist alles drin, was nach Betriebskostenverordnung auf Mieter umlegbar, also üblicherweise auch das Wasser.
Ein Unterschied zwischen "Aufstockern" und "100%Hartzer" ergibt sich in der Frage der Einkommensanrechnung, also ob es Einkommensfreibeträge und Absetzmöglichkeiten, z.b. für KU gibt.
"Aufstocken" ist nur mit "Erwerbs"-Einkommen möglich. Erwerbseinkommen ist Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Freiberuflichkeit, gewerbliche Einkünfte, aus Landwirtschaft, etc. und Lohnersatzleistungen, wie ALG 1. Kein Erwerbseinkommen sind Mieten, Dividenden, Tantiemen, EU-Renten, Altersrenten, Lottogewinne, Erbschaften, usw.
Ich habe Zweifel, ob deine BU-Versicherungseinnahme von 900€ als "Erwerbseinkommen" zu betrachten ist. Falls nicht, wirst du "ergänzende Grundsicherung" erhalten können, aber nicht aufstocken können. Dann würde die Einnahme zu 100% angerechnet, außer den 30€, die @iglu schon erwähnte. Dann wäre deine reine Phantasie einfach Essig.
(06-08-2013, 23:33)sorglos schrieb: Angemessene Warmmiete ist 1. Kaltmiete + 2. Betriebskosten + 3. Heizkosten. Alles andere (Strom, Kabel, Telefon, etc. ) muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Der Unterschied zwischen "Aufstockern" und "100%Hartzer" existiert bei der Bedarfsberechnung (Regelsätze+Kosten der Unterkunft) nur in deinem Kopf, aber nicht in der Realität.
In den unter 2. genannten Betriebskosten ist alles drin, was nach Betriebskostenverordnung auf Mieter umlegbar, also üblicherweise auch das Wasser.
Ein Unterschied zwischen "Aufstockern" und "100%Hartzer" ergibt sich in der Frage der Einkommensanrechnung, also ob es Einkommensfreibeträge und Absetzmöglichkeiten, z.b. für KU gibt.
"Aufstocken" ist nur mit "Erwerbs"-Einkommen möglich. Erwerbseinkommen ist Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Freiberuflichkeit, gewerbliche Einkünfte, aus Landwirtschaft, etc. und Lohnersatzleistungen, wie ALG 1. Kein Erwerbseinkommen sind Mieten, Dividenden, Tantiemen, EU-Renten, Altersrenten, Lottogewinne, Erbschaften, usw.
Ich habe Zweifel, ob deine BU-Versicherungseinnahme von 900€ als "Erwerbseinkommen" zu betrachten ist. Falls nicht, wirst du "ergänzende Grundsicherung" erhalten können, aber nicht aufstocken können. Dann würde die Einnahme zu 100% angerechnet, außer den 30€, die @iglu schon erwähnte. Dann wäre deine reine Phantasie einfach Essig.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #