07-08-2013, 09:49
Das mit dem Gewohnheitsrecht ist nicht so leicht von der Hand zu weisen.
Aber: Kann sie denn nachweisen, seit wann sie bei dir lebt? War sie bei dir gemeldet? Behaupten kann man schliesslich viel, wenn der Tag lang ist.
Ausserdem: Bei der potentiellen Gefährdung ist eine fristlose Kündigung der "durch Handlung zustande gekommenen Vereinbarung" absolut vertretbar.
Diskutier also nicht lange rum, werd die Frau los! Soll sie doch dagegen klagen. ;-)
Aber: Kann sie denn nachweisen, seit wann sie bei dir lebt? War sie bei dir gemeldet? Behaupten kann man schliesslich viel, wenn der Tag lang ist.
Ausserdem: Bei der potentiellen Gefährdung ist eine fristlose Kündigung der "durch Handlung zustande gekommenen Vereinbarung" absolut vertretbar.
Diskutier also nicht lange rum, werd die Frau los! Soll sie doch dagegen klagen. ;-)