07-08-2013, 17:13
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Ein Titel meint die vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsschuld. Es gibt mehrere Möglichkeiten wie es dazu kommt:
1. außergerichtlich, indem du eine Urkunde beim Jugendamt oder Notar unterschreibst
2. gerichtlich durch Beschluss, Anerkenntnis oder Versäumnisurteil.
Ob ein Unterhaltsverfahren lief, wirst du ja wissen.
Ein Titel meint die vollstreckbare Ausfertigung der Unterhaltsschuld. Es gibt mehrere Möglichkeiten wie es dazu kommt:
1. außergerichtlich, indem du eine Urkunde beim Jugendamt oder Notar unterschreibst
2. gerichtlich durch Beschluss, Anerkenntnis oder Versäumnisurteil.
Ob ein Unterhaltsverfahren lief, wirst du ja wissen.