Hallo iglu,
Fall 1. tritt nicht zu.
Dann war das wohl Fall 2. mit Anerkenntnis.
Mein 2ter Anwalt meinte, ich solle die Unterhaltsberechnung unterschreiben.
Es folgte keine Aufklärung von Konsequenzen. Er meinte, er wird diese dann ans Gericht und an die Gegenpartei weiterleiten.
Es gab kein Unterhaltsverfahren. Zumindest nicht vor Gericht.
Somit wundert mich dieser Sachverhalt.
Kann man diesen Beschluss anfechten bzw. kann man trotz Betitelung eine jährliche Neuberechnung erzwingen?
Fall 1. tritt nicht zu.
Dann war das wohl Fall 2. mit Anerkenntnis.
Mein 2ter Anwalt meinte, ich solle die Unterhaltsberechnung unterschreiben.
Es folgte keine Aufklärung von Konsequenzen. Er meinte, er wird diese dann ans Gericht und an die Gegenpartei weiterleiten.
Es gab kein Unterhaltsverfahren. Zumindest nicht vor Gericht.
Somit wundert mich dieser Sachverhalt.
Kann man diesen Beschluss anfechten bzw. kann man trotz Betitelung eine jährliche Neuberechnung erzwingen?