07-08-2013, 19:07
eine Erfahrung mehr werde ich morgen machen.
Morgen entscheidet das SG Münster in Sachen § 11b I Nr. 5 SGB II über die Voraussetzungen einer einstw. AO, die vermutlich zurückgewiesen wird,was aber nichts bedeutet.
Interessant wird die Begründung sein.
Man ziert und windet sich wie ein Aal über den Antrag zu entscheiden und möchte unter allen Umständen die Eilbedürftigkeit verneinen. Erst lag's an Diesem, zudem ich Stellung nehmen sollte, dann an anderen Bedenken, die ich hoffentlich ausräumen konnte.
"Sozialgerichtsräte" und die Vertreter der Kommunen kennen sich natürlich, da sie ständig miteinander zu tun haben. Etwas besser stehen daher die Chancen vor dem LSG, dem ich mehr "Objektivität" zutraue.
Morgen entscheidet das SG Münster in Sachen § 11b I Nr. 5 SGB II über die Voraussetzungen einer einstw. AO, die vermutlich zurückgewiesen wird,was aber nichts bedeutet.
Interessant wird die Begründung sein.
Man ziert und windet sich wie ein Aal über den Antrag zu entscheiden und möchte unter allen Umständen die Eilbedürftigkeit verneinen. Erst lag's an Diesem, zudem ich Stellung nehmen sollte, dann an anderen Bedenken, die ich hoffentlich ausräumen konnte.
"Sozialgerichtsräte" und die Vertreter der Kommunen kennen sich natürlich, da sie ständig miteinander zu tun haben. Etwas besser stehen daher die Chancen vor dem LSG, dem ich mehr "Objektivität" zutraue.