14-04-2009, 21:09
Es soll das Prinzip verdeutlichen. Klage nur, wenn eine Rechtsschutzbedürfnis besteht und die Klage nicht mutwillig ist. Mit den aussergerichtlichen Präliminarien erreicht man genau diesen Nachweis. Vorschlag, Brief und Gesprächsangebot sind natürlich nicht bindend, zwingend, notwendig, verpflichtend. Aber wenn man sich den Rechtsweg offen halten will, sind sie notwendige Vorbedingungen für den Kläger.