08-08-2013, 14:53
(08-08-2013, 14:04)kidispapa schrieb: aber was darf ich zum Umgang mit den Kindern geltend machen...
was kann passiern wenn ich auf dauer nur ein teil meines Unterhalts begleiche.(ausser das sie als schuld auflaufen) das ist was mich ja unteranderem unter den selbstbehalt im schnitt bringt...usw.
Geltend machen kannst du viel, erhöhter Wohnbedarf, Fahrtkosten, aber der Richter kann trotzdem nach persönlicher Sicht entscheiden.
Passieren kann bei Teilzahlung: Vollstreckung in alles, was dir gehört, z.B. auch ein Abzweigantrag direkt an die Stelle, die dir die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt. Das kann dann runtergehen bis auf das sozialrechtliche Minimum. Ein Verfahren nach §170 StGB kann man auch gegen dich probieren.