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angelegenheiten von erheblicher bedeutung
#1
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass jemand mir dabei behilflich sein kann.
Wir sind geschieden seit 10 Jahren und haben eine Tochter ( 14 ), für die wir das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Die Schule bietet eine Schulreise ins Ausland für eine Woche. Die verbindliche Anmeldung erfolgte ohne meine Zustimmung durch die KM und sogar ohne vorherige Infos. Ich bin gegen einer solchen Reise, vor allem weil es sich um eine Busreise handelt. Die KM ist der Meinung, dass es sich nicht um Angelegenheit von besonderer Bedeutung handele, ich dagegen bin doch der Ansicht, dass es sich genau um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung ist.
Die KM hat bereits einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim FG gestellt und das gericht lässt sich viel Zeit damit, allerdings ist das Problem, dass die Reise schon in einer Woche ist und die Schule der Meinung ist, dass dies keine angelegenheiten von erheblicher bedeutung genau wie der Richter, der dazu nur einen Hinweis machte, aber noch kein Urteil gefällt hat.

Was meint Ihr ?
Wer hat in diesem Fall Recht und wie kann ich diese Reise verhindern ?
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angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von Dodo - 10-08-2013, 00:40
RE: angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von iglu - 10-08-2013, 08:53
RE: angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von Ibykus - 10-08-2013, 15:53

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