10-08-2013, 11:37
Wenn man Einkommen hat das nicht in verbindung mit Sozialversicherungen steht muss man sich selber Versichern (Private Krankenkasse) oder die üblicheweise Freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse.
Die Freiwillige Gesetzliche versicherung ist ja nicht ganz Freiwillig da ja versicherungspflicht besteht, sonst bekommst ja nur die notwendigsten behandlungen und die beiträge die du leisten solltes laufen als schuld auf bei der KV....
Wie das abläuft du bekommst ein einkommen wie ich z.B aus einer Privaten Vorsorge Private BU bei mir sind es ca. 1300,-€ ( *gilt als Brutto da zu später )steigend nach Überschuss ist ja eigentlich gut...
Da kein Arbeitgeber vorhanden ist mußt du den vollen beitrag zur KV und PV leisten..diese Beiträge sind leich unterschiedlich bei den KK...nur der PV beitrag ist gleich
ohne anspruch auf Krankengeld ca. 14,90%
Als Freiwilig versicherter Arbeitnehmer mit Krankengeld anspruch ca. 15,50%
dazu kommt noch die Pflege versicherung 2,05% bzw. 2,30% für kinderlose
....Also bei mir sind das so ~ 17% ca. 223,-€ Monat an die KV......
Der mindes Beitrag zur KV/PV liegt bei ca. (ca. 134,-€ KV + ca.21,-€ PV) also fest auf ca. 155,- ,
wenn das einkommen niedriger als 900,-€ denn das ist die niedriegste beitragsbemeßungsgrenze,
und ab da wird es % auf das Einkommen umgerechnet...wie bei mir.....
Hier ist aber nicht die Rentenversicherung beinhaltet, den als Freiwilliger Versicherter kann man sich selber Rentenversichern, es besteht wie bei selbständigen keine Pflicht zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
( ich denk auf dieser grundlage hat ALGII die Gesetzliche-Rente an ehemalige Arbeitnehmer einstellen dürfen da das Job-Center ja die KV/PV bezahlt...)
So das war jetzt die Art und Weise wie das mit der KV/PV bei nicht Sozialpflichtigen Einkommen geregelt ist.
Aufpassen "BU" ist nicht so schlimm wie Erwerbsunfähig...aber die Ämter drängen die BU`ler öfters wie bei mir zum Antrag zur EW-Rente da sie nicht mehr für die Kosten aufkommen müssen...und du darfs nicht mehr Arbeiten was du als BU`ler noch darfst..mit gewissen einschränkungen...
(Du darfs dich Finanziel nicht besser stellen..sonst droht abzug bei der BU-Rente aber ein zu verdienst ist grundsätzlich erlaub und dazu kann dich aber das Amt nicht zwingen deshalb die masche dich zur EW zu bringen den dann ist die RV für dich verantwortlich (alles berechnete vörgänge der Ämter) warum ich das beantragen sollte werde ich später aufführen.....
Wie das bei der EW mit der KV/PV aussieht kann ich nicht sagen den hier ist ja die Gesetzliche RV involviert.....
Sobald du AlgII bekommst bezahlen die diese Beiträge mind.Satz wie schon oben aufgeführt.....
Ich habe mich wegen meiner Situation mit diversen Vorgängen und Regelung weit und lange auseinandergesetz da bei mir soviel versucht bzw. Passiert ist das ich selbs die Initiative ergreifen mußte und mich durch das Recht der Steuer/Finazen/recht Jobcenter hangeln musste..
Ich hatte darauf sogar Anwälte beauftragte die dann meine Rechte Vetreten mussten um diese willkür z.b. des Job-centers einhalt zu gebieten...
Leider kosteten diese andauernde streitigkeiten/Mobbing/Stress und damit verbundene schwierigkeiten meine 2 beziehung...
Mal grob gesagt ich ziehe die Fliegen an wie Sch...e..sorry für diese Ausagge aber man hat oft diese gefühl...
Bitte nehmt mir diverse rechtschreibfehler nicht übel da ich sonst längere beitragen nicht Fertigbekomme da meine Konzentrationsfähigkeit und Aufnahme fähigkeit zeitlich durch meine erkrankung eingeschränkt ist...
sonst brauche ich tage dafür.....
Das Job-Center muss die tatsächlichen KV/PV zur Gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigen......
Bei mir war der Fall 223,-Kv/PV beitrag....Job-Center hatte diese summe verweigert zu ersetzen und überwieß nur den Pflichtbeitrag der bemesungsuntergrenze(898,-) 145,-€ die sie bei einem ALGII bezieher zu zahlen hat.....(warum ich ALGII)war später....
also informierte ich mich...und zwar ebenfals noch zusätzlich in der Infobroschüre des Job-Centers selber... und im ganzen kam raus....
Der tasächliche betrag ist zu berücksichtigen oder zu ersetzen...bzw. der mehrbetrag der vom ALGII berechtigtem bezahlt wird, ist aus der Einkommens berechnung abzu ziehen
... das heist im ganzen 1 zu 1 egal wie berechnet wird....
die aussage der Job_center Chefs wo ich dann war
naja die Mitarbeiter können nicht alles wissen.....jaja aber die wo es betrifft sollen es wissen oder was...
und der Witz......denoch musste ich den bis dahin fehelenden betrag vor den Sozigericht einklagen damit ich die differenz zurück bekomme...
Wie gesagt bei mir ist viel passier...und ist wegen den vielen involvierten Ämter und JA Mitarbeiter sehr schwer zu beschreiben...ich weis nich wo der ball gerade ist oder wer gerade abgeschossen wird....
Den Recht haben heist noch lange nicht Recht kriegen...
Die Freiwillige Gesetzliche versicherung ist ja nicht ganz Freiwillig da ja versicherungspflicht besteht, sonst bekommst ja nur die notwendigsten behandlungen und die beiträge die du leisten solltes laufen als schuld auf bei der KV....
Wie das abläuft du bekommst ein einkommen wie ich z.B aus einer Privaten Vorsorge Private BU bei mir sind es ca. 1300,-€ ( *gilt als Brutto da zu später )steigend nach Überschuss ist ja eigentlich gut...
Da kein Arbeitgeber vorhanden ist mußt du den vollen beitrag zur KV und PV leisten..diese Beiträge sind leich unterschiedlich bei den KK...nur der PV beitrag ist gleich
ohne anspruch auf Krankengeld ca. 14,90%
Als Freiwilig versicherter Arbeitnehmer mit Krankengeld anspruch ca. 15,50%
dazu kommt noch die Pflege versicherung 2,05% bzw. 2,30% für kinderlose
....Also bei mir sind das so ~ 17% ca. 223,-€ Monat an die KV......
Der mindes Beitrag zur KV/PV liegt bei ca. (ca. 134,-€ KV + ca.21,-€ PV) also fest auf ca. 155,- ,
wenn das einkommen niedriger als 900,-€ denn das ist die niedriegste beitragsbemeßungsgrenze,
und ab da wird es % auf das Einkommen umgerechnet...wie bei mir.....
Hier ist aber nicht die Rentenversicherung beinhaltet, den als Freiwilliger Versicherter kann man sich selber Rentenversichern, es besteht wie bei selbständigen keine Pflicht zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
( ich denk auf dieser grundlage hat ALGII die Gesetzliche-Rente an ehemalige Arbeitnehmer einstellen dürfen da das Job-Center ja die KV/PV bezahlt...)
So das war jetzt die Art und Weise wie das mit der KV/PV bei nicht Sozialpflichtigen Einkommen geregelt ist.
(09-08-2013, 19:22)nowayout schrieb: Wenn ich hier vielleicht kurz eine Frage mit einraeumen duerfte.
Szenario 1
- Wenn jemand eine BU - Rente von einer privaten Versicherung bekommt.
- er bekommt zusaetzlich noch die volle Erwerbsminderungsrente.
= alles paletti !!! Keine Repressalien vom MobCenter auf K
Lebenszeit
Muss er sich dann zusatzlich freiwillig versichern ?
Wenn ja was kostet das pro Monat ?
Aufpassen "BU" ist nicht so schlimm wie Erwerbsunfähig...aber die Ämter drängen die BU`ler öfters wie bei mir zum Antrag zur EW-Rente da sie nicht mehr für die Kosten aufkommen müssen...und du darfs nicht mehr Arbeiten was du als BU`ler noch darfst..mit gewissen einschränkungen...
(Du darfs dich Finanziel nicht besser stellen..sonst droht abzug bei der BU-Rente aber ein zu verdienst ist grundsätzlich erlaub und dazu kann dich aber das Amt nicht zwingen deshalb die masche dich zur EW zu bringen den dann ist die RV für dich verantwortlich (alles berechnete vörgänge der Ämter) warum ich das beantragen sollte werde ich später aufführen.....
Wie das bei der EW mit der KV/PV aussieht kann ich nicht sagen den hier ist ja die Gesetzliche RV involviert.....
(09-08-2013, 19:22)nowayout schrieb: Szenario 2
- Jemand bekommt eine BU - Rente von einer privaten Versicherung
bei mir in dem Fall rund 900.-
- Erwerbsminderungsrente wird nicht anerkannt. Klar bin ja auch nur aus Einbildung krank psychisch.
Ergo = erwerbsfaehig und den Repressalien des Mobcenters ausgeliefert ?
Wenn die Repressalien waehrscheinlich nicht ganz so hart ausfallen werden wie als reiner Hartzer ? Da man aufgrund der BU Versicherung ja "nur" Aufstocker ist.
Wer zahlt dann die Krankenkassebeitraege ?
Sobald du AlgII bekommst bezahlen die diese Beiträge mind.Satz wie schon oben aufgeführt.....
Ich habe mich wegen meiner Situation mit diversen Vorgängen und Regelung weit und lange auseinandergesetz da bei mir soviel versucht bzw. Passiert ist das ich selbs die Initiative ergreifen mußte und mich durch das Recht der Steuer/Finazen/recht Jobcenter hangeln musste..
Ich hatte darauf sogar Anwälte beauftragte die dann meine Rechte Vetreten mussten um diese willkür z.b. des Job-centers einhalt zu gebieten...
Leider kosteten diese andauernde streitigkeiten/Mobbing/Stress und damit verbundene schwierigkeiten meine 2 beziehung...
Mal grob gesagt ich ziehe die Fliegen an wie Sch...e..sorry für diese Ausagge aber man hat oft diese gefühl...
Bitte nehmt mir diverse rechtschreibfehler nicht übel da ich sonst längere beitragen nicht Fertigbekomme da meine Konzentrationsfähigkeit und Aufnahme fähigkeit zeitlich durch meine erkrankung eingeschränkt ist...
sonst brauche ich tage dafür.....
Das Job-Center muss die tatsächlichen KV/PV zur Gesetzlichen Krankenkasse berücksichtigen......
Bei mir war der Fall 223,-Kv/PV beitrag....Job-Center hatte diese summe verweigert zu ersetzen und überwieß nur den Pflichtbeitrag der bemesungsuntergrenze(898,-) 145,-€ die sie bei einem ALGII bezieher zu zahlen hat.....(warum ich ALGII)war später....
also informierte ich mich...und zwar ebenfals noch zusätzlich in der Infobroschüre des Job-Centers selber... und im ganzen kam raus....
Der tasächliche betrag ist zu berücksichtigen oder zu ersetzen...bzw. der mehrbetrag der vom ALGII berechtigtem bezahlt wird, ist aus der Einkommens berechnung abzu ziehen
... das heist im ganzen 1 zu 1 egal wie berechnet wird....
die aussage der Job_center Chefs wo ich dann war
naja die Mitarbeiter können nicht alles wissen.....jaja aber die wo es betrifft sollen es wissen oder was...
und der Witz......denoch musste ich den bis dahin fehelenden betrag vor den Sozigericht einklagen damit ich die differenz zurück bekomme...
Wie gesagt bei mir ist viel passier...und ist wegen den vielen involvierten Ämter und JA Mitarbeiter sehr schwer zu beschreiben...ich weis nich wo der ball gerade ist oder wer gerade abgeschossen wird....
Den Recht haben heist noch lange nicht Recht kriegen...