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angelegenheiten von erheblicher bedeutung
#12
(10-08-2013, 11:50)Absurdistan schrieb: An deiner Stelle würde ich schleunigst den Rückzug antreten. So riskierst du das die Mutter das ABR bekommt.

Deine Tochter ist 14 und mitten in der Pupertät. Eine Klassenfahrt mit Schulfreundinnen und eventuell einem Jungen den sie süss findet ist für ein Mädchen in dem Alter bestimmt spannender als ein Wochenende mit den Eltern.

Ich hätte in dem Alter keine Sekunde gebraucht um zu überlegen wozu ich mehr Lust hab.

Klassenfahrten werden nunmal überwiegend mit dem Bus gemacht. Wenn du da eine grundsetzliche Gefahr daraus konstruierst wird man dich nicht ernst nehmen.

Es geht nicht um Klassenfahrt, die hatte sie schon & wieder in 8 Monaten.
Du redest leider an der Sache vorbei und deine Meinung zu der Pupertät und die süssen Jungs teile ich überhaupt nicht, nicht in diesem Alter und auf Schulreise im Ausland.
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RE: angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von iglu - 10-08-2013, 08:53
RE: angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von Dodo - 10-08-2013, 13:05
RE: angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von Ibykus - 10-08-2013, 15:53

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