10-08-2013, 13:20
Echt keine Ahnung. Nicht umsonst heisst es, dass es mehr deutschsprachige Steuerliteratur gibt, als in allen anderen Sprachen zusammen.
Jedenfalls steht in der von mir oben verlinkten Broschüre, dass auch der Freibetrag für Betreuungs- Erziehungs und Ausbildungsbedarf inzwischen hälftig aufgeteilt wird, so wie auch der Kinderfreibetrag. S. 69. Punkt 2.7.3.2
Jedenfalls steht in der von mir oben verlinkten Broschüre, dass auch der Freibetrag für Betreuungs- Erziehungs und Ausbildungsbedarf inzwischen hälftig aufgeteilt wird, so wie auch der Kinderfreibetrag. S. 69. Punkt 2.7.3.2