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angelegenheiten von erheblicher bedeutung
#18
(10-08-2013, 14:32)beppo schrieb: Also ich bin froh, dass meine Eltern damals nicht deine Einstellung hatten und mich mit einem anderen Jungen und 2 Mädels eine einwöchige Radtour haben machen lassen. Wir waren damals auch zwischen 14 und 16.

Ja, ist selten verstädlich leider.


(10-08-2013, 15:26)wackelpudding schrieb: Wenn eine 14Jährige nicht in einen Bus steigen will, dann tut sie das halt nicht: Ich wüßte nicht, wer sie dazu zwingen könnte. An sich sollte sie soweit sein, das allein aushandeln zu können; bei elterlicher Überbetreung allerdings ggf. nicht, was aber auch kein Grund ist, weiterer Überbetreuung Vorschub zu leisten...

Der Druck der KM, der Reiseleitung und der Schulleitung auf die kleine, da die sich alle erst jetzt im nachhinein schützen wollen und vor allem den finanziellen Schaden verhindern.

(10-08-2013, 15:53)Ibykus schrieb: wenn ich Jurist wäre, dann würde ich den Antrag unter den höchsten Stapel Akten legen und sagen: "Ihr könnt mich mal .. !"

Du hast dich mit diser Einstellung bereits zu einem Juristen qualifiziert.
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RE: angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von iglu - 10-08-2013, 08:53
RE: angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von Dodo - 11-08-2013, 09:53
RE: angelegenheiten von erheblicher bedeutung - von Ibykus - 10-08-2013, 15:53

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