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betitelter Unterhalt
#17
Die zwei Kinder befinden sich beide in der ersten Altersstufe (siehe: seine Geschichte).
Demnach leistet @fishhook Barunterhalt für die Kids nach Gruppe 6 DDT.
Da er auch noch seiner ehemaligen Liebsten Unterhalt gewährt, wurde wohl ein bereinigtes Einkommen irgendwo zwischen 3.101€ und 3900€ zu Grunde gelegt.

Das Gesamtproblem des TO habe ich bisher nicht wirklich geblickt, wenn er ca. 1275€ abdrückt und noch über die Differenz aus bereinigtem Einkommen und Zahlbetrag verfügt.

Sollte sich zwischenzeitlich an seinen Einkünften etwas geändert haben, dass ihm nicht schuldhaft zugeschrieben werden kann und strebt er eine Abänderung des bestehenden Titels an, muss er sich schon die Frage gefallen lassen wie viel er denn nun in den vergangenen 12 Monaten erwirtschaftet hatte - die Gehaltsnachweise dienen hier als: Nachweis.
Die RAin wird ihn sicher nicht gut vertreten können, wenn sie dem Gricht lediglich in die Begründung zum Antrag schreibt: "Mein Mndant hat gesagt...".

Die Umgangskiste ist eine ganz andere und zutiefst traurige Geschichte.
Hier kann ich nur anraten sich schnellstmöglich, notfalls auf dem Rechtsweg, zu bemühen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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betitelter Unterhalt - von fishhook - 07-08-2013, 16:56
RE: betitelter Unterhalt - von iglu - 07-08-2013, 17:13
RE: betitelter Unterhalt - von fishhook - 07-08-2013, 17:23
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