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Unterhalt, Umgangskosten
#14
(11-08-2013, 21:07)raid schrieb: also meine Erfahrung mit dem Jobcenter ist, dass man anfangs mit Druck voran gehen muss, aber irgendwann läuft es dann.

Also in meinem Fall frage ich mich manchmal, ob es nicht sogar
das zuständige OLG mit mir besser meint als das Jobcenter.

Ich bin jetzt seit knapp 2 Jahren "Kunde" und kann meine Anträge
eigentlich nur noch mit Rechtsmitteln durchsetzen. Habe gerade
mein 4. laufendes Verfahren vor den Sozialgerichten angeleiert
und muß mich die Tage für einen weiteren Überprüfungsantrag
hinsetzen, weil sich die jeweiligen Entscheidungen ja nur auf einen
bestimmten Zeitraum beziehen. Danach gibt es wieder Probleme.
Dieses Verwaltungshandeln meiner Optionskommune haben mir auch die Fachanwälte und Juristen meines Sozialverbandes bestätigt.

Das potentiert natürlich die Anzahl der laufenden Rechtsmittelverfahren.
Kann daher ganz gut nachvollziehen, das man ab und an gar nicht mehr weiß, wer gerade den Ball hat.

Das Landratsbüro hat auf eine meiner Beschwerden mitgeteilt, das es erst durch alle Instanzen gejagt werden möchte, bevor ich einen rechtsfehlerfreien Bescheid bekomme. Das ist nach allen meinen persönlichen Erfahrungen jedenfalls meine Interpretation von der Aussage "für Ihren Fall gibt es noch keine höchstricherliche Entscheidung".

Weil die Optionskommunen ja nun in Eigenregie das SGB auf kommunaler Ebene umsetzen, bringen Beschwerden auf Kommunal- und Kreisebene nicht viel. Bürgermeister und Landrat sind der gleichen Partei zugehörig,
die Ehegattin des Landrats ist Pressesprecherin der Optionskommune.

Eigentlich müsste man gleich zum Innenministerium, aber den Dienstweg muß man schon einhalten.

Die Kassenlage der Kommune spielt sicherlich auch eine nicht unerhebliche
Rolle dabei. Vielleicht hat man es als Aufstocker in einem regionalen Speckgürtel diesbezüglich leichter.

Mitte August wird sich der Senat des Landessozialgerichtes wieder mit meinem Fall befassen. Ggf. ergeben sich
daraus Mitnahmeeffekte für andere unterhaltszahlende Elternteile, die mit ihren Kindern zu Umgangszeiten eine
zeitweise Bedarfsgemeinschaft bilden.
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Unterhalt, Umgangskosten - von kidispapa - 08-08-2013, 14:04
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