12-08-2013, 10:54
hallo,
es ist einigermassen akut bei mir, die vorgeschichte will ich mal fortlassen.
es geht mir eigentlich nur um das begreifen eines gerichtsvollzieherschreibens.
es wurde bereits pfändungsversuch bei mir zu hause unternommen. ohne ergebnis. es geht um unterhalt für erwachsenes kind welches mich verklagt auf unterhaltserhöhung.(habe bis 18. lenbensjahr regelmässig einen titulierten uh bezahlt).
ach ja, zwangsgeld wurde auch bereits festgelegt. (ersatzweise haft).
ich bekam letzte woche dann zwei briefe. 1.) über rückständigen uh ca.€ 800,- und dann über das zwangsgeld ca. € 450,-.
titel des schreibens war "vorläufiges zahlungsverbot" an arbeitgeber und bank. lt. § 845 zpo.
ist das jetzt eine vollstreckung (pfändung)?
verhandlung mit der bank zwecks umgruppierung der ausgaben und bezahlen des geforderten uh ist ja dann wohl hinfällig?
danke im voraus für antwort gruss outburned
es ist einigermassen akut bei mir, die vorgeschichte will ich mal fortlassen.
es geht mir eigentlich nur um das begreifen eines gerichtsvollzieherschreibens.
es wurde bereits pfändungsversuch bei mir zu hause unternommen. ohne ergebnis. es geht um unterhalt für erwachsenes kind welches mich verklagt auf unterhaltserhöhung.(habe bis 18. lenbensjahr regelmässig einen titulierten uh bezahlt).
ach ja, zwangsgeld wurde auch bereits festgelegt. (ersatzweise haft).
ich bekam letzte woche dann zwei briefe. 1.) über rückständigen uh ca.€ 800,- und dann über das zwangsgeld ca. € 450,-.
titel des schreibens war "vorläufiges zahlungsverbot" an arbeitgeber und bank. lt. § 845 zpo.
ist das jetzt eine vollstreckung (pfändung)?
verhandlung mit der bank zwecks umgruppierung der ausgaben und bezahlen des geforderten uh ist ja dann wohl hinfällig?
danke im voraus für antwort gruss outburned