12-08-2013, 11:39
Ja "verhandlung mit der bank zwecks umgruppierung" ist hinfällig.
Die Anweisung zur Bezahlung kannst du logischerweise jederzeit geben. Dann ist die Pfändung erledigt (sow3eit es sich nicht um wiederkehrende Beträge handelt).
Die Anweisung zur Bezahlung kannst du logischerweise jederzeit geben. Dann ist die Pfändung erledigt (sow3eit es sich nicht um wiederkehrende Beträge handelt).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #