12-08-2013, 11:58
(12-08-2013, 11:39)Knecht schrieb: Ein Satz aus dem Antrag irritiert mich sehr.
"Dies ist auch deshalb unumgänglich, weil der Antragsgegner dem Kind schon suggeriert hat, spätestens mit 14 Jahren könne es ganz zu ihm ziehen. Ich mag keine Beziehung zwischen Vater und Tochter, welcher ein unappetitlicher Geruch anhaftet, auch ich sehe mit der Antragstellerin das Kindswohl in der engen Zweisamkeit des Antragsgegeners mit seiner Tochter gefährdet."
Das s o l l Dich wohl irritieren. Bei mir hatte die Gegenseite bei einem Umgangsverfahren vorgetragen, mein Sohn m ü s s e mit mir in einem Bett schlafen, was Unsinn war. Im Termin hatte ich mich dann erfreut gezeigt, dass er endlich da sei, der schwanzgesteuerte Pädophile, ich hätte ihn schon sehr vermißt und gar nicht verstanden, weshalb die Gegenseite ihn nicht schon früher ins Verfahren eingebracht habe...
Im übrigen könne mein Sohn zum Kuscheln in mein Bett kommen - das brauche er wohl insbesondere deshalb, weil seine Mutter dazu wohl nicht in der Lage sei...
Es hat mir nicht geschadet, in die Offensive gegangen zu sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...