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OLG Hamm 2 WF 82/13: Kindesunterhalt nach einem Jahr Untätigkeit verwirkt
#2
"Etwas anderes könne gelten, wenn Vollstreckungsversuche angesichts der finanziellen Situation der Unterhaltspflichtigen voraussichtlich erfolglos wären."

Besser lässt sich die Absurdität des Unterhalts"rechts" nicht ausdrücken.

Wenn diese Heinis keine Geisteskrankheit nachweisen können, gehören sie weggesperrt.
Und wenn doch, auch. In Sicherheitsverwahrung.
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RE: Kindesunterhalt nach einem Jahr Untätigkeit verwirkt - von beppo - 13-08-2013, 06:46

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