Moin , sitze hier im Urlaub und bekomme gerade mitgeteilt, dass meine Exe einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts
( bislang gSr ) wegen gestörter Elternkommunikation gestellt hat.
Fakt ist, dass sie nahezu jedesmal bei der Kindesübergabe ( Tochter,10 J. ) in Gegenwart des Kindes einen Streit vom Zaum bricht; beim letzten Umgang mit dem Vorwurf, ich würde sie im Ort schlecht machen und diskreditieren..
Ich habe ihr mehrfach mitgeteilt, dass ich diese Streitereien mit ihr nicht vor dem Kind und nicht an der Haustür austrage .. sie könne mich gern anrufen, was aber nicht erfolgt ...
Natürlich fragen mich die Leute in unserem kleinen Ort, wie es jetzt mit meiner Tochter umgangsmäßig laufe ( bin halt bekannt wie ein bunter Hund und meine Situation hat sich natürlich herumgesprochen ..) und da gebe ich sachlich schon Auskunft, dass mein Kind seit der Trennung vor 2 Jahren Übernachtungsumgänge und gemeinsame Ferienaufenthalte ablehnt ... ist auch die Wahrheit, hab mir ja nichts zuschulden kommen lassen ...
Bislang habe ich immer geglaubt, dass das Sorgerecht nur bei Alkohol, Drogen, Gewalt, Mißbrauch und Vernachlässigung aberkannt würde, habe aber bei meiner Recherche im Netz Fälle herausgefunden, wo dem Vater allein aufgrund der von der KM initiierten Kommunikationsproblematik das gSr zugunsten der KM aberkannt wurde, unglaublich ...
Mir ist schon bewußt , dass im täglichen Leben das Sorgerecht nicht die gleiche Bedeutung wie das Umgangsrecht hat; ich wehre mich jedoch vehement dagegen, dass mir unterstellt wird ich hätte Anlaß für die Aberkennung des Sorgerechts gegeben- ein Recht, für das viele Väter bis vor die höchsten Gerichte gezogen sind..
Wie seht Ihr die Chancen der Ex ?
Gruß
ArJa
( bislang gSr ) wegen gestörter Elternkommunikation gestellt hat.
Fakt ist, dass sie nahezu jedesmal bei der Kindesübergabe ( Tochter,10 J. ) in Gegenwart des Kindes einen Streit vom Zaum bricht; beim letzten Umgang mit dem Vorwurf, ich würde sie im Ort schlecht machen und diskreditieren..
Ich habe ihr mehrfach mitgeteilt, dass ich diese Streitereien mit ihr nicht vor dem Kind und nicht an der Haustür austrage .. sie könne mich gern anrufen, was aber nicht erfolgt ...
Natürlich fragen mich die Leute in unserem kleinen Ort, wie es jetzt mit meiner Tochter umgangsmäßig laufe ( bin halt bekannt wie ein bunter Hund und meine Situation hat sich natürlich herumgesprochen ..) und da gebe ich sachlich schon Auskunft, dass mein Kind seit der Trennung vor 2 Jahren Übernachtungsumgänge und gemeinsame Ferienaufenthalte ablehnt ... ist auch die Wahrheit, hab mir ja nichts zuschulden kommen lassen ...
Bislang habe ich immer geglaubt, dass das Sorgerecht nur bei Alkohol, Drogen, Gewalt, Mißbrauch und Vernachlässigung aberkannt würde, habe aber bei meiner Recherche im Netz Fälle herausgefunden, wo dem Vater allein aufgrund der von der KM initiierten Kommunikationsproblematik das gSr zugunsten der KM aberkannt wurde, unglaublich ...
Mir ist schon bewußt , dass im täglichen Leben das Sorgerecht nicht die gleiche Bedeutung wie das Umgangsrecht hat; ich wehre mich jedoch vehement dagegen, dass mir unterstellt wird ich hätte Anlaß für die Aberkennung des Sorgerechts gegeben- ein Recht, für das viele Väter bis vor die höchsten Gerichte gezogen sind..
Wie seht Ihr die Chancen der Ex ?
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )