13-08-2013, 13:33
Schmerzensgeld wird gepfändet wie alles andere. Trifft zwar bei dir nicht zu, aber wenn es um Kindesunterhalt für Minderjährige geht, dann kann es sogar das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen. So wie Einkommen aus Schwarzarbeit, Trinkgelder, Überstunden, Unfallrenten, Wohngeld, Pflegegeld, Urlaubsgeld, Lottogewinne, Jubiläumszuwendungen, Grundrente, Gratifikationen, Erfindervergütungen, Auslandszulagen...
Das funktioniert wie das einfachste und gerechteste Steuersystem: Steuersatz immer 100%, nichts absetzbar :-)
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