13-08-2013, 14:13
(13-08-2013, 12:38)netlover schrieb: als ko-kriterium würde ich ansehen, wenn euer kind bereits seit längerem bei der mutter lebt und personelle kontinuität erfährt! das ist ein harter fakt!
aber: du kannst entweder einen gleichlautenden antrag stellen, hilfsweise jedoch intensiven umgang mit wöchentlichen übernachtungen, umgangspflegschaft - dh. dem kind wird die übergabe erspart. da könnte ich ein plus für dich sehen! hälftige ferien, urlaubsreisen vorher angeben etc. maßnahmen für umgangsvereitelung etc. das kann alles im titel drinstehen!
aber - du kannst auch mit dem richter/in vorher sprechen, anrufen etc. hab ich auch immer gemacht, so hat er dich als sorgetragenden vater in erinnerung!
bb
netlover
Danke für den Hinweis.
K.O. Kriterium liegt vor - Kind lebt komplett durchmanipuliert bei der Mutter, da habe ich keine Chance.
OLG Umgangsprozeß endete mit einem Vergleich - Kind braucht nicht bei mir zu übernachten.
Nächster Umgangsprozeß steht an, da Richter am FamGer sich außerstande sah, eine Ferienregelung und eine Nachholregelung zu beschließen; ferner muß ich dank Eurer Hinweise noch den OWi-Passus nach § 89(2) FamFG einklagen. Exe ahnt das, vielleicht ist es auch Prozeßtaktik von Ihrer Anwältin ...
Habe aber einen neuen Richter ( Jungjurist ) bekommen, den ich überhaupt noch nicht einschätzen kann.. Allein die Tatsache, dass mit
solch eine fadenscheinigen Lügengeschichte in diesem Land das seit 10 Jahren bestehende Sorgerecht eines Vaters ausgehebelt werden kann, ist eine bodenlose Sauerei. Ich seh mich schon wieder vorm OLG, was man in meinem Falle auch vergessen kann.
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )