13-08-2013, 16:38
(13-08-2013, 12:29)comment schrieb: Ich konnte nicht dagegen angehen, da die Rechtsanwältin erst einmal ihre Grundgebühr haben wollte, bevor sie mir weiter helfen möchte. Geld hatte ich keines mehr. Ich musste es drangeben.Schade. Das hättest du auch selbst machen können. Für einen Antrag/Beschwerde ans OLG braucht man in Sachen Sorge-/Umgangsrecht keine AnwältIN.
@ArJa
Tja - Das Sorgerecht des Vaters ist eben ein One-Night-Recht. Will er es ausüben oder sitzt der Kimu ein Furz quer, dann wird es ihm eben wieder entzogen. Wer die Kontinuität hat, gewinnt.
Dennoch, ganz so leicht geht das nicht mehr, wenn man sich nicht auf die prozesstaktischen Provokationen der Kimu/AnwältIN einläßt und damit selbst den Beweis führt, dass die Komm/Kooperation nicht stimmt. Vielmehr sollte man stets auf die "einvernehmlichen Seiten" hinweisen (was natürlich schwer ist, wenn Umgangsprozesse paralell laufen) und den Rest ignorieren. Sich mit der VB gut zu stellen (soweit das möglich ist), kann insgesamt nur hilfreich sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #