14-08-2013, 06:06
Pah, als meine endlich gegangen war (komplizierter, weil sie stand im Mietvertrag) habe ich die Schlösser ausgewechselt ohne was zu sagen.
Sie kam dann paar Tage später an weil sie heimlich Sachen holen wollte und meinte das dürfe ich nicht bla bla und die Vermieterin meinte dass sie schon in die Wohnung kommt wenn sie das will.
Weiß nicht was Du in deiner Traumsituation gefackelt hast! Wenn sie nicht im Vertrag steht: Da ist die Tür! Wenn sie nicht geht Polizei rufen, der Wohnung verweisen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Gewohnheitsrecht gibt es für Einzug nicht!
Ein mündlichen Vertrag kannst Du mit ihr nicht schließen. Wenn sie nicht im Mietvertrag steht muss dieser geändert werden. In eigentlich jedem Mietvertrag steht dass das nur schriftlich geht und nur mit Zustimmung des Vermieters. (An die Meckerer: der Vermieter muss zustimmen, er darf die Zustimmung allerdings nicht verweigern).
So und da ich davon ausgehe dass das alles nicht passiert ist, hätte das viel schneller gehen können.
Sie kam dann paar Tage später an weil sie heimlich Sachen holen wollte und meinte das dürfe ich nicht bla bla und die Vermieterin meinte dass sie schon in die Wohnung kommt wenn sie das will.
Weiß nicht was Du in deiner Traumsituation gefackelt hast! Wenn sie nicht im Vertrag steht: Da ist die Tür! Wenn sie nicht geht Polizei rufen, der Wohnung verweisen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Gewohnheitsrecht gibt es für Einzug nicht!
Ein mündlichen Vertrag kannst Du mit ihr nicht schließen. Wenn sie nicht im Mietvertrag steht muss dieser geändert werden. In eigentlich jedem Mietvertrag steht dass das nur schriftlich geht und nur mit Zustimmung des Vermieters. (An die Meckerer: der Vermieter muss zustimmen, er darf die Zustimmung allerdings nicht verweigern).
So und da ich davon ausgehe dass das alles nicht passiert ist, hätte das viel schneller gehen können.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.