17-08-2013, 19:52
http://www.familienrecht.de/sorge-umgang...n=enl_famr
Offener Verfassungsbruch durch das Bundesverfassungsgericht im April 2013.
Näheres erfährt man hier: http://www.leitsatzkommentar.de/umgangsrechte.htm
Die Kinder sind 4 und 7 Jahren dürfen nicht für eine Woche am Stück beim Vater sein, wenn die Mutter berufsbedingt abwesend ist.
Schon die formalrechtliche Begründung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das BVerfG nach BVerfGG § 32 Abs. 1 wird mindestens gebeugt, denn es besteht weder ein Anhalt für die Gefahr von drohender Gewalt, noch von einem schweren Nachteil, noch von einer Bedrohung des Gemeinwohls.
Offener Verfassungsbruch durch das Bundesverfassungsgericht im April 2013.
Näheres erfährt man hier: http://www.leitsatzkommentar.de/umgangsrechte.htm
Die Kinder sind 4 und 7 Jahren dürfen nicht für eine Woche am Stück beim Vater sein, wenn die Mutter berufsbedingt abwesend ist.
Schon die formalrechtliche Begründung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das BVerfG nach BVerfGG § 32 Abs. 1 wird mindestens gebeugt, denn es besteht weder ein Anhalt für die Gefahr von drohender Gewalt, noch von einem schweren Nachteil, noch von einer Bedrohung des Gemeinwohls.