18-08-2013, 13:42
bin gerade mal über die Seite "geflogen" ...
http://vaeteraufbruchhamburg.de/componen...sorgerecht
Eltern haben stattdessen weiterhin unterschiedliche Rechte:
Verweigert die ab Geburt sorgeberechtigte Mutter ihre Zustimmung und macht oder erfindet Gründe, die gegen eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge sprechen, dann muss man (die Eltern) vor Gericht darum streiten.
Meiner bescheidenen Meinung nach machen wir (und gerade der VAfK) immer wieder den Fehler, die -nur scheinbar- positiven Passagen zu erwähnen.
Der 1626a ist -nach wie vor- ein Sch... dreck und taugt die Bohne nix.
Das sollte sich der VAfK mal getrauen offen auszusprechen, damit auch der dümmste Depp versteht, dass nicht eheliche Kinder und unverheiratete Vätern in Deutschland nach wie vor diskriminiert und in ihren Menschenrechten verletzt werden!
http://vaeteraufbruchhamburg.de/componen...sorgerecht
Zitat:2. Wie bisher können die Eltern davon abweichende Regelungen treffen und die gemeinsame elterliche Sorge, auch schon vor der Geburt, vereinbaren.das können sie eben nicht, es sei denn man schiebt das entscheidende Wörtlein "gemeinsam" oder "einstimmig" dort ein oder: "wenn die allein sorgeberechtigte Mutter zustimmt".
Eltern haben stattdessen weiterhin unterschiedliche Rechte:
Verweigert die ab Geburt sorgeberechtigte Mutter ihre Zustimmung und macht oder erfindet Gründe, die gegen eine gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge sprechen, dann muss man (die Eltern) vor Gericht darum streiten.
Meiner bescheidenen Meinung nach machen wir (und gerade der VAfK) immer wieder den Fehler, die -nur scheinbar- positiven Passagen zu erwähnen.
Der 1626a ist -nach wie vor- ein Sch... dreck und taugt die Bohne nix.
Das sollte sich der VAfK mal getrauen offen auszusprechen, damit auch der dümmste Depp versteht, dass nicht eheliche Kinder und unverheiratete Vätern in Deutschland nach wie vor diskriminiert und in ihren Menschenrechten verletzt werden!