19-08-2013, 14:28
Nein, er hat keinen Unterhaltsanspruch mehr, weil a) er durch seine Studienfachwechsel das ihm gesetzlich auferlegte Ziel, möglichst zielstrebig für seinen eigenen UH sorgen zu können, verletzt und er b) viel zu viel eigenes Vermögen hat.
Meines Erachtens wärest du schon eine ganze Weile nicht mehr UH-pflichtig gewesen, und schon gar nicht in der Höhe.
Krankenversichern muss er sich auch selbst.
Falls er dich verklagt, wirst du einen Anwalt nehmen müssen.
Meines Erachtens wärest du schon eine ganze Weile nicht mehr UH-pflichtig gewesen, und schon gar nicht in der Höhe.
Krankenversichern muss er sich auch selbst.
Falls er dich verklagt, wirst du einen Anwalt nehmen müssen.