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Kindesunterhalt
#3
(19-08-2013, 14:18)Capablanca schrieb: - hat er noch Anspruch auf Unterhalt?
- falls ja, was muss er nachweisen, was sein Vermögen betrifft?
- wie ist es mit der Krankenversicherung, wenn er keinen
Unterhaltsanspruch mehr hat?
- angenommen, er verklagt mich - muss ich mir einen Anwalt
nehmen?

1. Vielleicht, kommt auf die Begründungen an und auf den Richter, der sich das in einer Verhandlung darüber anhört.
2. Ja, ohne Wenn und Aber. Wenn er das bisher nicht getan ist, das bereits ein Unding. Vielleicht sitzt er auf einem guten Erbe und kassiert trotzdem dein Geld? Du warst ohnehin sehr lax und hast ihm viel mehr gezahlt wie nötig, seine Halbwaisenrente wirkt bedarfsmindernd.
3. Sein Problem.
4. Ja, leider. Anwaltspflicht ist seit 2008 eingeführt. Von einer Anwältin... aber nicht für Briefe, für Fragen nach seinen Vermögensverhältnissen, Anwalt brauchst du erst wenn es wirklich vor Gericht geht.
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Kindesunterhalt - von Capablanca - 19-08-2013, 14:18
RE: Kindesunterhalt - von Jessy - 19-08-2013, 14:28
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