19-08-2013, 15:07
Die Krankenversicherungsbeiträge (in den gesetzlichen Kassen aber kostenlose Familienversicherung!) des Volljährigen sind an den Unterhaltsanspruch gekoppelt, sie sind ein Teil davon. Fällt der weg, müssen die Eltern auch die Versicherung nicht mehr bezahlen.
Das reine Student-sein führt nicht zu einem Anspruch gegen die Eltern.
Das reine Student-sein führt nicht zu einem Anspruch gegen die Eltern.