19-08-2013, 15:50
(19-08-2013, 14:43)iglu schrieb: Er muss sowohl eigenes Einkommen als auch Vermögen angeben und zu seinem Lebensunterhalt verwenden (Das Vermögen betreffend die Zinserträge).
Das ist so nicht ganz richtig. Da er über 18 ist, muss er nicht nur die Zinserträge einsetzen, sondern auch das Vermögen selbst. Dabei bleibt aber ein gewisser Sockelbetrag an Vermögen unberücksichtigt. Wie hoch dieser ist, weiß ich nicht genau, laut Hörensagen orientiert sich der Sockelbetrag wohl an dem, was auch HartzIVler an Vermögen behalten dürfen.