19-08-2013, 18:18
(19-08-2013, 17:32)Assel0815 schrieb: Nun flattert wie aus heiterem Himmel eine Vorladung zur Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung rein.
Aus "heiterem Himmel" kommt keine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung!
Da muß zumindest ein Unterhaltstitel bestehen.
Erzähle also erstmal die ganze Geschichte:
Wer hat wann wieviel Unterhalt für welche Zeit von Dir gefordert?
Welche Titel wurden erstellt?
Vorher kann man Dir keinen Rat geben.
Simon II