19-08-2013, 19:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-08-2013, 19:16 von Leutnant Dino.)
Man kann da erstmal keinen Rat geben. Wer ist der Anzeigensteller? Gibt es Beweise oder wurde nur behauptet? Beantrage über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht und dann schauen wir mal weiter. Das Gedöns mit GF etc. ist nebensächlich und interessiert niemanden.
Zur Polizei gehst Du nicht, ausser Du bist in solchen Dingen erfahren und rechtskundig.
Zur Polizei gehst Du nicht, ausser Du bist in solchen Dingen erfahren und rechtskundig.