20-08-2013, 17:58
Zitat:Ich würde mich an seiner Stelle mal von der SGB II oder Arge beraten lassen.
Du schickst Lämmer wohl auch zur Beratung zum Schlachter?
Also Unterhaltsvorschuss gibt es altersbedingt nicht mehr. Sollten die Einkommensverhältnisse so sein, dass kein Anspruch auf ergänzendes ALG II besteht, dann könnte ein Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag bestehen ebenso auf Leistungen aus dem Bildungspaket.
Ansonsten bleibt ergänzendes ALG II. Bei 4 Köpfen müsste das Haushaltseinkommen schon deutlich über 2000€ Netto liegen um keinen Anspruch auf ergänzendes ALG II zu haben.