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Frage zum Unterhaltsvorschuss
#5
Er könnte doch eine Beistandschaft beim JA einrichten, oder?

SIE ist unterhaltspflichtig und muss einen Titel unterschreiben und hat gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sonst wird fiktives Einkommen angerechnet.

Das wird doch ungefähr immer so gemacht?
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Frage zum Unterhaltsvorschuss - von Nappo - 20-08-2013, 13:17
RE: Frage zum Unterhaltsvorschuss - von iglu - 20-08-2013, 13:29
RE: Frage zum Unterhaltsvorschuss - von Ibykus - 20-08-2013, 15:10
RE: Frage zum Unterhaltsvorschuss - von iglu - 20-08-2013, 17:58
RE: Frage zum Unterhaltsvorschuss - von tumi - 20-08-2013, 23:54

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