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Mehr Umgang gefordert damit sie mich auf EU verklagt? Was soll ich tun=
#1
Moin,

mache mal ein extra Topic nach "dem Anruf"!

Aktuelle Situation ist, dass ein KU-Titel (DDT3) besteht, der regelmäßig von mir bedient wird. Es besteht aktuell eine gerichtliche Umgangsregelung alle zwei Wochenenden.

Wir sind noch im Trennungsjahr. EU wurde gefordert und von Ex-RAttin berechnet aber nie bezahlt.

Letzte Korrespondenz deswegen im April. Habe weiter abgelehnt zu zahlen und sollte es gefordert werden ich aufs Äußerste gehe.

Dann war Ruhe. Verhältnis zur KM "war" gut, sie wollte es freundschaftlich, naja.

Nun kam sie an, dass sie weder Hartz4 noch Bafög bekommt, keine Krankenversicherung hat bla bla... habe das Kind daraufhin bei mir versichert.

Dann kam ein Einschreiben der Ex-RAttin dass ich erneut Einkommensnachweise einreichen soll und sie den EU nochmal berechnen und einfordern will, ansonsten sei die Klage dazu schon vorbereitet. So plötzlich nach 4 Monaten...

Die KM macht eine unentgeldliche (und völlig sinnfreie) Ausbildung, weswegen sie nix hat außer KU und Kindergeld.

Nun rief die KM die Tage an und meinte, sie müsse ein Nebenjob machen, weil ihr jeden Monat 400€ fehlen, bla bla und deswegen müsse ich das Kind an einem zusätzlichen Wochenende (also an 3 Wochenenden im Monat nehmen), ansonsten müsse sie ein Darlehen nehmen und hätte am Ende der Ausbildung 20.000€ Schulden. Dann sagte sie, dass ihre RAttin sagte, dass Klage und Pfändung mindestens 9 Monate dauern, die sie ja überbrücken müsse.

Ergo, ich soll mehr Umgang wahrnehmen, wahrscheinlich komplett auf meine Kosten, damit sie arbeiten gehen kann und mich dann trotzdem auf EU verklagt, damit sie keine Schulden hat?

Ich habe durch diese "nette Frau" bereits 20.000€ Schulden und wenn ich zu EU verdonnert werde und das warscheinlich noch rückwirkend kommt da nochmal die selbe Summe drauf + die Zukunft.

Wie soll ich mich verhalten? Umgang schön und gut, aber Geld und Zeit muss man dafür auch haben. Ich will nicht Zahlesel und Babysitter sein, so lieb mir mein Kind auch ist.

Meine jetzige Idee ist: Ich lehne ab und sage, wenn Du mich bankrott machen willst kannst dabei auch gern selbst bankrott gehen. Da sie anscheinend nicht vor der EU-Klage zurück schreckt.

Wie würdet ihr euch verhalten?

Das Thema "EU" wird eh ein langes, weil ich diverse Gründe habe, auf deren Basis sie es verwirkt hat und noch verwirken wird.

PS.: Eine kleine Frage: Der rückliegende EU ist schon über 5000€, also geht das denke ich direkt vors LG, oder? Anwaltszwang?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Mehr Umgang gefordert damit sie mich auf EU verklagt? Was soll ich tun= - von Antragsgegner - 21-08-2013, 10:30

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