21-08-2013, 14:57
Ich bin keine Anwalt, aber soweit ich weiss ist aufzeichnen erlaubt wenn man den Gespraechspartner darauf hinweist. Ich wuerde es an Eurer Stelle machen. Als das Gericht bei mir damals wieder Uebernachtungskontakt angeordnet hatte, hat mir die KM noch nichtmal eine Zahnbuerste oder Wechselkleidung mitgegeben. Da mir das klar war, hatte ich alles dementsprechend natuerlich vorbereitet. Ich habe das dann beim Jugendamt erwaehnt ohne mich darueber zu beklagen. Das wurde mit dann positiv angerechnet da ich vorbereitet war und da kein Theater deswegen gemachte habe.... Eure Einstellung gegenueber dem Jugendamt ist falsch, ihr solltest zusehen, dass ihr mit denen zurecht kommt und die auf Eurer Seite sind!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!