21-08-2013, 15:38
Tja, zu früh gefreut! Unter der gesetzlichen Vorschrift KJHG§17 soll ein gemeinsames Elterngespräch stattfinden
Sie wird definitiv nicht kommen! Dafür kenn ich sie zu gut. Ich werde dennoch meine Bereitschaft erklären und den Termin wahrnehmen.
Sie wird definitiv nicht kommen! Dafür kenn ich sie zu gut. Ich werde dennoch meine Bereitschaft erklären und den Termin wahrnehmen.